Es ist wieder soweit und zu den Gründen halte ich es mit Einstein und Hawking, hier aber nicht ausgeschrieben, es soll sich ja niemand direkt angesprochen fühlen in unserer kleinen Wohlfühlwelt.
Wenngleich ich mir sicher bin, die Gruppe der Fliegenfischer und andere Naturliebhaber waren es nicht, die uns abermals in eine solche Lage brachten.
Krisen bringen das Beste und das Schlechteste im Menschen hervor, so auch bei dem für seine diffamierenden politischen Beiträge bekannten Krone-Postler Michael Jeannee. Dieser huldigt den Maßnahmen der Argentinischen Militärjunta 1976–1983 – da traute sich wegen Mordgefahr tatsächlich niemand mehr auf die Straße – und wünscht sich einen ebenso harten Lockdown für Österreich. Ich dachte beim Lesen anfänglich an Satire! Der Verbleib vieler der damals Verschwundenen ist heute noch nicht geklärt, Armin Wolf schreibt auf Twitter als Replik auf dieses intellektuelle Erbrechen:
„Immer wenn ich irgendwo auf eine Jeannee-Kolumne stoße, frage ich mich, wie irgendwer auf die groteske Idee kommt, dass man heutzutage irgendwas „nicht mehr sagen darf“. Man darf hierzulande selbst den absurdesten Quersinn in der größten Tageszeitung verbreiten.“
So lebensverachtend kommt es zum Glück nicht, aber wir haben ein aktuelles COVID-19-Maßnahmengesetz und den Entwurf einer Verordnung basierend auf diesem Gesetz. Wenn die Verordnung wie im Entwurf ausgeführt und wie geplant ab 03.11.2020 gilt, ändert sich für uns Angler wenig. Solltest du nach 20:00 und vor 06:00 im Öffentlichen Raum angehalten werden, dann §2 (1) Ziffer 5 „Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung“ geltend machen. Wenn man das im Zweifel auch glaubhaft machen kann, ist es vorteilhaft, das sollte bei tatsächlichem Angeln oder An-/Abreise dazu leicht möglich sein. Mittlerweile ist die Situation auch für die Exekutive nicht mehr neu, ich erwarte kaum mehr unglückliche Kuriositäten wie im März dieses Jahres. Kommt es doch anders, freundlich aber bestimmt bleiben, sich nicht von einer Ausführung einer Begründung in die nächste plappern sondern bei der obigen „1-Staz Begründung bleiben“ und sich, wenn nicht anders möglich, anzeigen lassen und nicht zahlen. Sie werden das zu 99 % im Einspruch gewinnen. Geltendes Recht ist übrigens der Gesetzes-. bzw. Verordnungstext und nicht die Kurz-Zusammenfassung oder plakative Auflistung der wichtigsten Punkte in Boulevard-Medien.
Ansonsten regiert der hoffentlich gesunde Menschenverstand, mindestens 1 Meter Abstand halten, wenn man gemeinsam mit dem Auto zum Angeln reist (mit Personen die nicht im gemeinsamen Haushalt leben) dann nur 2 Personen pro Sitzreihe und MNS-Maske aufsetzen.
Eine schöne Zeit am Wasser!
Peter
PS: Ab 17.11.2020 gilt die Ausgangsbeschränkung ganztägig, bezüglich Angeln ändert sich nichts.